Am 16.12.2024 waren wir mit Frau Professor Edlinger, Frau Professor Hofer und Frau Professor Kopp in der Volksanwaltschaft im ersten Bezirk in Wien. Wir durften uns einen Vortrag über die Aufgaben der Volksanwaltschaft anhören und beschäftigten uns u. a. mit Beschwerden, der Heimopferrente, den jährlichen Berichten und der Kommission.
Wir erfuhren, dass die Volksanwaltschaft 1977 gegründet wurde. Zu deren wichtigsten Aufgaben zählen die Kontrolle der Verwaltung und der Schutz und die Förderung von Menschenrechten. Die Volksanwaltschaft beschäftigt u. a. derzeit zwei Volksanwältinnen und einen Volksanwalt. Für Privatpersonen ist die Volksanwaltschaft eine Beschwerdestelle bei Problemen mit Behörden, z. B. wenn Geld nicht bewilligt oder nicht ausgezahlt wird oder wenn jemand einen Bescheid ohne Begründung erhalten hat.
Die Volksanwaltschaft ist hingegen nicht zuständig für anwaltliche Vertretungen, für die Prüfung von gerichtlichen Entscheidungen und um Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen zu klären, sondern ausschließlich zwischen Privatpersonen und Behörden. Die Vortragende wies uns darauf hin, dass die Volksanwaltschaft auch nicht zuständig für Probleme mit den Gemeinden in Vorarlberg oder Tirol ist.
Um sich mit einer Beschwerde zu beschäftigen, gibt es folgende Wege:
1. Beschwerde einreichen (telefonisch, schriftlich oder persönlich)
2. Daten (Persönliche Daten freigeben und das Problem schildern)
3. Zuständigkeit (es wird entschieden, ob die Volksanwaltschaft zuständig ist oder nicht)
4. Volksanwaltschaft kontaktiert Behörden (es kommt zur Aktieneinsicht und Stellungnahme)
5. Inhaltliche Prüfung (hat die Behörde innerhalb der Gesetze gehandelt?)
6. Ergebnis (Möglichkeiten: alles ist korrekt; korrekt, aber unfair oder es sind Fehler passiert)
7. Information
Die Volksanwaltschaft kontrolliert Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann. (z. B. psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime oder Justizeinrichtungen)
Kommissionen haben viele Rechte. Sie haben das Recht auf Zutritt, auf Einsicht und dürfen vertrauliche Gespräche führen.
Wir erfuhren, dass es eine Heimopferrente gibt. Davon betroffen sind Kinder und Jugendliche, die von 1945 bis 1999 Gewalt erlitten haben. Es sind nur Kinder und Jugendliche von 1945 bis 1999 betroffen, weil diese Verfahren bereits verjährt sind.
Zuletzt haben wir uns mit der Berichtstätigkeit beschäftigt. Die Volksanwaltschaft erstellt jährlich einen Bericht an das Parlament. Diese Berichte bestehen aus zwei Bänden. Der erste Band beschäftigt sich mit dem Thema „Kontrolle der öffentlichen Verwaltung“, der zweite Band mit dem Thema „Präventive Menschenrechtskontrolle“. Weiters wird ein jährlicher Bericht für die UNO verfasst, der das Thema des zweiten Bandes zum Inhalt hat. Zuletzt gibt es einen Bericht an die Landtage der Bundesländer. Hierbei wird zwischen jährlich (zweiter Band) und zweijährlich (erster Band) unterschieden mit der Ausnahme von Wien, denn in Wien erfolgt der Bericht an die Landtage der Bundesländer jährlich.
Gegen Ende des Besuches sahen wir noch ein Video des Bürgeranwalts und der Vortrag endete mit offenen Fragen.