Im Lehrplan der Handelsakademie ist ein Pflichtpraktikum vorgesehen.
	
		
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			 Wozu? 
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				- Ergänzung und Vertiefung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten
 
				- Kennenlernen betrieblich-organisatorischer Zusammenhänge
 
				- Einblick in die Arbeitswelt und erste Kontakte zur Arbeitswelt
 
				- Erleichterung des Einstiegs in den Beruf
 
			 
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			 Wie lange? 
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				- 300 Arbeitsstunden à 60 Minuten
 
				- Aufteilung in Blöcke möglich
 
			 
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			 Wann? 
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				- bis spätestens vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung
 
				- außerhalb der Unterrichtszeit
 
				- in den Ferien oder in der Schulzeit (z.B Nebenbeschäftigung am Wochenende)
 
			 
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			 Wo? 
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				- Unternehmen
 
				- Organisationen und Ämter (z.B. Gemeinde)
 
				- im In- oder Ausland
 
			 
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			 Was? 
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				- Facheinschlägige Tätigkeit
 
				(im Zweifelsfall: Entscheidung durch die Schule) 
			 
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			 Nachweis 
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				- Arbeitsbestätigung
 
				- Portfolio = Dokumentation durch Schüler
 
			 
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			 Finden der 
			Praxisplätze 
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				- Grundsätzlich in der Eigenverantwortung der SchülerInnen und Eltern
 
				- Unterstützung durch die Schule
 
			 
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			 Information der Schüler 
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				- Im Gegenstand „Business Behaviour“
 
			 
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Detaillierte Informationen finden Sie hier.